suedsee hat geschrieben:
*In Springpferdeprüfungen nur noch Streichkappen an den Hinterbeinen erlaubt
Genau das dachte ich bis gestern auch, also was mache ich?
Schön Vorder- und Hinterbeine bandagieren.
Und, was passiert?
Der Richter, der die Aufsicht über den Abreiteplatz hatte, spricht mich prompt an: "Damit dürfen Sie aber nicht in den Pacours reiten".
Also erklärte ich ihm, dass diese neue Regelung mit den Streichkappen, wo sogar eine bestimmte Zentimeterzahl in der LPO vorgeschrieben ist, wie lang und breit die Streichkappen sein dürfen, meines Wissens nach doch nur für Springpferdeprüfungen gilt, aber er belehrte mich eines Besseren und ich musste hinten kopmplett ohne Beinschutz in den Pacours reiten
.
Also Leute: Zum Springen generell hinten nur noch Streichkappen, auch wenn ich persönlich darüber nur den Kopf schütteln kann!